Hunde Haftpflicht Versicherung
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1. Wer ist mein Ansprechpartner?
Ihr Antrag wird von unserem Maklerbüro für Versicherungen pecumax GmbH überprüft und direkt an die entsprechende Versicherungsgesellschaft weiter geleitet. Bei Fragen rund um den Versicherungsschutz, zu Ihrem Antrag oder zu Schadensfällen können Sie sich ebenfalls an pecumax GmbH wenden. Sie können Ihr Anliegen per E-Mail an info@pecumax.de oder per Post an pecumax GmbH, Petersburger Str. 94, 10247 Berlin schicken.
2. Tierhalterversicherung – was ist darunter eigentlich zu verstehen?
Die Tierhalterversicherung, auch Tierhaftpflichtversicherung genannt, ist eine zusätzliche Haftpflichtversicherung speziell für Tierhalter. Besitzer von Tieren sind damit umfassend gegen Schäden abgesichert, die durch ihre Tiere verursacht werden.
3. Warum sollte ich eine Tierhalterversicherung abschließen?
Selbst der vertrauteste Hund oder das ruhigste Pferd kann ein nicht vorhersehbares Verhalten zeigen und dadurch sich oder auch andere ernstlich gefährden. Ein Hund der sich losreißt und über die Straße rennt zum Beispiel, kann leicht in einen Verkehrsunfall verwickelt werden. Auch ein scheuendes und austretendes Pferd stellt ein Sicherheitsrisiko dar, bei dem Menschen verletzt oder das Eigentum anderer beschädigt werden kann.
Wenn durch das Verhalten des eigenen Tieres Menschen oder Sachen zu Schaden kommen, muss der Tierhalter für sämtliche Schäden aufkommen und Schadenersatz leisten. Die finanziellen Folgen derartiger Schäden können unter Umständen ruinös sein.
4. Muss ich tatsächlich für alle Schäden, die durch mein Tier entstanden sind, aufkommen?
Ja, dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch, kurz BGB genannt, im § 833 festgeschrieben. Übrigens auch ohne Verschulden seitens des Tierhalters. Für den Gesetzgeber stellt bereits die Haltung eines Tieres eine Gefährdung dar, auch wenn erforderliche Sicherheitsmaßnahmen eingehalten wurden, wie beispielsweise Führen eines Hundes an der Leine.
5. Ich habe schon eine Privathaftpflicht, brauche ich dann noch eine extra Tierhalterversicherung?
Kleintiere wie Hasen, Katzen, Kanarienvögel und ähnliche Tiere sind bereits über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Das gilt aber nicht für größere Haustiere wie Hunde, Pferde, oder aber Schlagen und anderen Wild- und Raubtieren. Diese werden in der Privathaftpflichtversicherung nicht berücksichtigt. Für sie muss eine Tierhalterversicherung abgeschlossen werden, wenn ein umfassender Versicherungsschutz im Schadensfall gegeben sein soll.
6. Welche Schäden sind versichert?
Zum Versicherungsumfang gehören in der Regel Personenschäden, Sachschäden, Mietsachschäden und Vermögensschäden. Die Höhe der Schadensregulierung ist dabei allerdings je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich. Sehr oft wird auch für die Regulierung von Sach- und Mietsachschäden eine Selbstbeteiligung verlangt. Die Höhe dieser Selbstbeteiligung variiert je nach Versicherungsvertrag.
7. Was versteht man unter Personenschäden?
Darunter fallen beispielsweise Verletzungen durch einen Hundebiss oder durch einen Pferdetritt. Die daraus entstehenden Kosten für die medizinische Behandlung oder auch weiterreichende Schmerzensgeldansprüche sind im Versicherungsumfang enthalten. Aber auch Folgekosten der Verletzung, beispielsweise ein Verdienstausfall oder die Kosten für anschließende Rehabilitationsmaßnahmen sind abgedeckt.
8. Was versteht man unter Sachschäden?
Versicherungsschutz besteht auch gegenüber Sachschäden, die durch Ihr Tier verursacht wurden. Dazu zählt beispielsweise die beim Hundebiss zerrissene Hose oder das kaputte Fahrrad, wenn der Hund Verursacher des Sturzes war.
9. Was versteht man unter Mietsachschäden?
Konkret bedeutet dies die Übernahme von berechtigten Sachschäden, die das Tier beispielsweise im Urlaubshotel verursacht hat, einerlei ob es sich dabei um eine zerrissene Decke oder um die Verschmutzung des Hotelteppichs handelt.
10. Was versteht man unter Vermögensschäden?
Darunter fallen solche Schäden, die nicht eindeutig einem Personen- oder Sachschaden zuzuordnen sind, aber dennoch durch den Geschädigten geltend gemacht werden können. Diese können verpasste Flüge und deren Folgekosten sein, Umsatzeinbußen oder entgangene Geschäftsgewinne in Zusammenhang mit dem eingetretenen Schaden.
11. Welche Schäden sind ausgenommen?
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Ihnen als Halter des Tieres selbst entstanden sind.
Also weder der verschmutzte, eigene Teppich noch die Behandlungskosten, nachdem Sie selbst von Ihrem Hund gebissen wurden, werden übernommen. Dies gilt auch dann, wenn ihr Ehegatte oder die mit im Haushalt lebenden Kinder betroffen sind.
12. Wer ist versichert?
Ganz grundsätzlich gilt, dass das Tier versichert ist. Daher können Sie unbesorgt sein, wenn Familienmitglieder oder Freunde das Tier ausführen. Die Tierhalterversicherung beinhaltet eine Haftpflicht für Tierhüter, so dass auch in diesen Fällen ein umfassender Versicherungsschutz besteht.
Mitversichert sind darüberhinaus alle Jungtiere wie Welpen und Fohlen bis zu einem im Vertrag festgelegten Mindestalter.
Der Versicherungsschutz beginnt dann meistens mit der Geburt und dauert, je nach Vertrag bis die Jungtieren 6 bis 12 Monate alt sind. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass für das Muttertier eine Tierhalterversicherung abgeschlossen wurde.
13. Ich habe mehrere erwachsene Tiere. Reicht dann eine Versicherung?
Nein, versichert ist das einzelne Tier. Haben Sie mehrere Tiere oder kommt noch ein Tier dazu, müssen sie dies der Versicherungsgesellschaft melden und das Tier nachversichern. Sonst haben Sie im Zweifelsfall keinen ausreichenden Versicherungsschutz.
14. Besteht Versicherungsschutz auch im Ausland?
Das Tier ist innerhalb Europa unbegrenzt lange versichert. Ansonsten gilt ein weltweiter Versicherungsschutz, der bei Auslandaufenthalten auf ein Jahr begrenzt ist.
15. Ich nehme an Hundeschlittenrennen teil. Besteht auch hier ein Versicherungsschutz?
Je nach Versicherungsgesellschaft besteht für die Teilnahme an Hundeschlittenrennen ein Versicherungsschutz. Am besten ist es, sich vor Vertragsabschluss danach zu erkundigen.
16. Muss ich meinen Hund immer an der Leine führen, damit etwaige Schäden gedeckt sind?
Niemand kann Sie dazu zwingen, Ihren Hund immer an der Leine zu führen. Einen Leinenzwang gibt es daher bei keiner Gesellschaft.
Ausnahmen sind allerdings als gefährlich eingestufte Hunde wie beispielsweise Kampfhunde. Es gibt Hundeverordnungen, die in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich sind und die vom Leinenzwang bis hin zur Maulkorbpflicht in der Öffentlichkeit gehen. Diese örtlichen Bestimmungen sind unbedingt einzuhalten, da sonst kein Versicherungsschutz besteht.
17. Welche Hunderassen zählen zu den Kampfhunden?
Folgende Hunderassen oder Kreuzungen, gelten als Kampfhunde und damit als potentiell gefährliche Hunde:
American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu.
Auch bei den nachfolgenden Hunderassen, muss häufig zunächst durch eine Wesensprüfung nachgewiesen werden, dass der Hund keine gesteigerte Kampfbereitschaft besitzt und von ihm keine Gefahr für Menschen und andere Tiere ausgeht:
Alanao, Bullmastiff, Cane Corso, Dobermann, Mastiff, Rottweiler, Mastino Napoletano sowie alle Unterrassen der Owtscharka.
Die Aufzählungen haben allerdings keinen Anspruch auf Vollständig und je nach Versicherungsgesellschaften können sich in der Einschätzung der Hunde auch noch Unterschiede ergeben. Auch wird die Gefährlichkeit der einzelnen Rassen durch die Ordnungsbehörden in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich eingeschätzt.
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