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 Rechtsschutz Versicherung FAQ


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1. Wer ist mein Ansprechpartner?

Ihr Antrag wird von unserem Maklerbüro für Versicherungen pecumax GmbH überprüft und direkt an die entsprechende Versicherungsgesellschaft weiter geleitet. Bei Fragen rund um den Versicherungsschutz, zu Ihrem Antrag oder zu Schadensfällen können Sie sich ebenfalls an pecumax GmbH wenden. Sie können Ihr Anliegen per E-Mail an info@pecumax.de oder per Post an pecumax GmbH, Petersburger Str. 94, 10247 Berlin schicken.

 

2. Wann ist der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sinnvoll?

Sie können jederzeit in die Lage kommen, eine rechtliche Auseinandersetzung führen zu müssen oder sich Rat bei einem Anwalt holen zu müssen. Eine Rechtsschutzversicherung kann dann dafür sorgen, dass sie ohne übermäßige finanzielle Belastung Ihre rechtlichen Interessen wahrnehmen können.

Probleme mit den Mietern, eine ungerechtfertigte Kündigung des Arbeitsplatzes , Ärger mir dem Finanzamt oder ein Verkehrsunfall sind nur einige Beispiele des täglichen Lebens, die es notwendig machen können, sich besser fachkundigen Rat zu holen oder sich vor Gericht vertreten zu lassen. Die Kosten eines Rechtsstreits sind nur schwer kalkulierbar.

Eine Rechtschutzversicherung sichert Sie ab und übernimmt die Kosten, die in Zusammenhang mit rechtlichen Auseinandersetzungen entstehen können. Abgedeckt sind dadurch die Kosten für den Rechtsanwalt, Gutachterkosten, Auslagen für Zeugen und ähnliches.

 

3. Welche Arten von Rechtsstreitigkeiten umfasst eine Rechtschutz-versicherung?

Es gibt verschiedene Rechtsgebiete, für die man eine Versicherung abschließen kann: Privat-Rechtschutz Verkehrs-Rechtschutz Rechtschutz für Mietangelegenheiten oder Rechtschutz für Eigentümer ,Berufs-Rechtschutz,

Dabei haben Sie die Möglichkeit, eine Rechtschutzversicherung nur für einen oder mehrere Teilbereiche abzuschließen. Also nur Verkehrs-Rechtsschutz oder nur Privat-Rechtschutz.
Mit der Kombination mehrerer Rechtsgebiete stellen Sie sich aber in der Regel wesentlich günstiger.

 

4. Was deckt der Privat-Rechtsschutz ab?

Sämtliche Lebensbereiche Ihres privaten Umfeldes sind damit abgesichert, dazu gehören Basis-Bereiche wie das Vertragsrecht, der allgemeine Schadensersatz, Belange des Steuerrechts und der Sozialgesetze, Familien-, Erbrecht und Unterhaltsangelegenheiten.

Die Rechtschutzversicherung kann sowohl für Selbstständige als auch für Nichtselbständige zu jeweils unterschiedlichen Konditionen abgeschlossen werden. Die Einzelheiten und der Umfang des Versicherungsschutzes werden vertraglich vereinbart.

 

5. Welche Bereiche sind durch den Verkehrs-Rechtschutz abgesichert?

Damit sichern Sie sich fachliche Hilfe in allen rechtlichen Streitfällen, die durch Ihre Teilnahme im Straßenverkehr auf Sie zukommen können. In Ihrer Eigenschaft als Halter, Eigentümer oder auch Beifahrer eines Fahrzeuges kann es immer wieder Situationen geben, die die Wahrnehmung Ihrer Interessen durch einen Anwalt erforderlich machen. Den gleichen Schutz genießen Sie auch, wenn Sie einen Dienstwagen fahren.

Ganz grundsätzlich ist dabei zu unterscheiden zwischen einer allgemeinen Verkehrs-Rechtschutzversicherung und Fahrzeug-Rechtschutzversicherungen.

Beim Fahrzeug-Rechtsschutz ist nur ein ganz bestimmtes, im Versicherungsschein bezeichnetes Fahrzeug versichert.
Bei der Entscheidung, welche Rechtsschutzversicherung für Sie den besten Schutz bietet, hilft Ihnen das Versicherungsmaklerbüro Natschke gerne weiter.

 

6. Was ist durch den Mieterrechtsschutz oder Eigentümer-Rechtsschutz abgedeckt?

Bei der Mieter-Rechtschutzversicherung sind Sie dann abgesichert, wenn es in Ihrem Wohnumfeld zu gerichtlichen oder außergerichtlichen Schwierigkeiten kommt. Bei Kündigungen wegen Eigenbedarf oder überzogenen Mietforderungen, die sich nur mit Hilfe eines Anwaltes klären lassen. Oft genügt ein fachlich fundiertes Schreiben mit dem Briefkopf eines Anwaltes, um Interessenlagen abzuklären und Ansprüche zu sichern. Mancher Gerichtsprozess mit offenem Ausgang ist dadurch schon abgewendet worden.

Die Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Sie die Wohnung als Hauptwohnsitz selbst bewohnen. Sofern Sie darüberhinaus Nebenwohnsitze haben, müssen Sie für diese Wohnungen einen eigenen Versicherungsvertrag abschließen.

 

7. Eine Berufs-Rechtsschutzversicherung, wann brauche ich Sie?

Im Falle einer strittigen Kündigung oder wenn Sie gezwungen sind, sich gerichtlich wegen Urlaubs-, Lohn oder Gehaltsansprüchen zu wehren, sichert Sie eine Berufs-Rechtschutzversicherung vor den daraus resultierenden Kosten ab. Auch wenn Sie einen noch so sicheren Arbeitsplatz haben, kann es irgendwann doch erforderlich werden, sich Rat und Hilfe von einem Fachanwalt zu holen, um im Streitfall teure Folgekosten zu vermeiden. Ein Anwalt Ihrer Wahl, Übernahme der Kosten für Gericht und Sachverständige können dafür Sorge tragen, Ihre Rechte umfassend und kompetent zu vertreten.

 

8. Was ist mit meiner Familie? Muss ich für jedes Mitglied eine eigene Versicherung bschließen?

Nein, es genügt wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung zum Familientarif abschließen. Sowohl Ihr Ehepartner und ihre Lebenspartnerin / Lebenspartner, mit dem Sie in einer häuslichen Gemeinschaft leben sind dann automatisch mitversichert. Als Nachweis, dass Ihr nichtehelicher Partner mit Ihnen eine Haushaltsgemeinschaft bildet, genügt ein Auszug aus dem Melderegister.

Das gleiche gilt für ihre minderjährigen Kinder und die minderjährigen Kinder der Lebenspartner. Sofern diese die Berufsausbildung noch nicht abgeschlossen haben, genießen diese bis zum Alter von 27. Jahren den vollen Rechtsschutz über Ihre Versicherung.

 

9. Habe ich eine freie Anwaltswahl?

Innerhalb der EU-Staaten können Sie den Anwalt, der Ihre Interessen vertreten soll, frei wählen. Beachten Sie bitte, dass die Höhe der durch die Rechtsschutzversicherung übernommenen Anwaltskosten sich an der Gebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) orientiert. Frei vereinbarte Honorare können daher nur in Höhe der gültigen Sätze entsprechend dieser Gebührenordnung Vorschriften übernommen werden.

 

10. Wir hoch ist die Wartefrist, bevor ich Leistungen in Anspruch nehmen kann?

Versicherungsschutz besteht grundsätzlich nach einer Frist von 3 Monaten, bei erstmaligem Abschluss eines Versicherungsvertrages.
Bei einem Wechsel der Versicherung gilt diese Wartezeit nicht, sofern es keine zeitliche Unterbrechung zwischen den beiden Versicherungsverträgen gibt, und der Nachfolgevertrag nahtlos anschließt. In diesem Fall genießen Sie bei einem eingetreten Schaden sofort den vollen Versicherungsschutz.

Ein Wechsel des Vertrages ist zum Ende der Versicherungsjahres oder der Vertragslaufzeit möglich.

 

11. Gibt es spezielle Bedingungen, für den Vertragsabschluss als Selbstständiger?

Sofern Sie im letzten Kalenderjahr mehr als 12.000 EURO Grundumsatz aus gewerblicher, freiberuflicher oder sonstiger selbstständiger Tätigkeit erzielt haben, gelten Sie als Selbstständer.

 

12. Welche Tatbestände sind ausgeschlossen?

Bei vorsätzlichen, grob fahrlässigen Straftaten wie Diebstahl, Körperverletzung oder Betrug greift der Versicherungsschutz nicht.
Auch wenn Sie Strafanzeigen stellen, werden Folgekosten nicht durch die Rechtschutzversicherung abgedeckt.

 

13. Welche Rechtsgebiete deckt der Rechtsschutz für Firmen und Selbstständige ab?

Im Prinzip können für Firmen und Selbstständige die gleichen Rechtsgebiete wie für Nicht-Selbstständig Beschäftigte abgedeckt werden. Daneben sind in der Regel auch sämtliche Angestellte des Versicherungsnehmers mitversichert.

 

 

 

 

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