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Allgemeine Informationen zu Kredite
1. Ratenkredite
Es trifft einen meist plötzlich und unerwartet, wenn tägliche Dinge des Lebens Schaden nehmen. Oft ist eine Reparatur kostenintensiv, so dass darüber nachgedacht wird, ob eine Neuanschaffung nicht sinnvoller ist. Doch nur die wenigsten Menschen haben für solche Sonderausgaben die nötigen Vorkehrungen getroffen. Egal ob es sich um ein teures Elektrogerät, ein neues Auto oder um Gegenstände für Wohnung und Haus handelt. Die optimale Lösung bietet in solchen Fällen ein Ratenkredit, der die Neuanschaffung ermöglicht.
Doch auch der Wunsch nach etwas besonderem, wie beispielweise ein neuer Fernseher, ein Computer oder ein schöner Urlaub, können dazu führen einen Ratenkredit aufzunehmen. Meist liegt der Preis dieser Wünsche zu hoch, um dieses mit einem Mal zu zahlen. Doch wer seine Ausgaben und Einnahmen vernünftig regelt und vor allem nicht zu eng bemessen kalkuliert, kann sich diesen Wunsch mittels eines Ratenkredites erfüllen.
Das Girokonto bietet den meisten Menschen ein Überziehungsspielraum. Vielfach wird hier schon einmal ein Loch in die Haushaltskasse gerissen. Doch was vielfach nicht bedacht wird ist, dass gerade der Dispositionskredit eine teure Alternative ist. Mit einem Ratenkredit kann das Girokonto wieder ausgeglichen werden. Eine regelmäßige Abzahlung des Ratenkredites ist zudem meist günstiger als die kontinuierlichen Überziehungszinsen.
Die Beantragung eines Ratenkredites bei den Banken ist in der Regel schnell und unkompliziert möglich. Die Entscheidung wird oft in kurzer Zeit getroffen, so dass man bereits in wenigen Tagen über die Kreditsumme verfügen kann. Doch vor der Aufnahme eines Ratenkredites sollte man selbst einige Überlegungen vornehmen. Wofür wird die Kreditsumme benötigt? Ist die Rückzahlung des Ratenkredites jederzeit ohne Probleme möglich? Die monatliche Belastung darf nicht zu groß sein.
In der Regel kann der Ratenkredit für jeden Zweck genutzt werden und die Kreditsumme steht zur freien Verfügung. Allerdings werden von manchen Banken auch sogenannte Sonderkredite angeboten, die an einem bestimmten Zweck gebunden sind. Solche zweckgebundenen Kredite findet man in fast allen Bereichen, wie beispielweise bei der Finanzierung eines Fahrzeuges, für die Umschuldung, für die Wohnungseinrichtung, den Computer oder andere technische Geräte. In der Regel bieten die zweckgebundenen Kredite günstigere Konditionen als die Kredite zur freien Verfügung.
Grundsätzlich sollte jeder, der die Aufnahme eines Ratenkredites beabsichtigt, einen Vergleich der Angebote von den verschiedenen Kreditinstituten vornehmen. Dabei ist nicht nur der Zinssatz von entscheidender Bedeutung, sondern auch die anfallenden Gebühren. Wer vorher genau vergleicht, der kann je nach Höhe des Ratenkredites ordentlich sparen.
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2. Autokredite
Ein neues oder auch ein gebrauchtes Fahrzeug verursacht immer sehr hohe Kosten, die von den meisten Menschen nicht mit einer einmaligen Zahlung aufgebracht werden können. Dabei kommt die Anschaffung manchmal sogar ganz unerwartet. Das alte Auto fährt plötzlich nicht mehr, die Reparatur ist aufwendig und zudem sehr kostspielig - lohnt sich im Vergleich zum alter der Fahrzeuges überhaupt nicht. Nun soll ein neues Fahrzeug her, entweder ein Neufahrzeug oder ein gebrauchtes. Wer dieses nicht mit einem Mal zahlen kann, für den bietet der Ratenkredit eine optimale Lösung.
Es gibt zwei verschiedene Arten des Ratenkredites: der eine steht mit seiner vollen Summe zur freien Verfügung, dass heißt Sie können das Geld anlegen, wie Sie möchten. Der andere Kredit ist an einen speziellen Zweck gebunden - hier an den Zweck es Fahrzeug-Kaufes.
Viele Autohäuser arbeiten heute mit Banken zusammen und bieten ihren Kunden günstige Kredite bei der Autofinanzierung. Aber auch andere Kreditinstitute bieten zweckgebundene Kredite an. Der Vorteil hierin liegt meist in den günstigeren Konditionen. Kredite, die zur freien Verfügung stehen, weisen häufig einen deutlich höheren Effektivzinssatz auf.
Um einen Ratenkredit gewährt zu bekommen, ist es notwendig, dass Sie als Kreditnehmer die nötigen Sicherheiten leisten können. Hierzu müssen Sie der Bank nachweisen, dass Sie die monatlichen Raten zur Rückzahlung leisten können. Dementsprechend müssen Sie Ihr monatliches Einkommen nachweisen, meist reicht die Vorlage von Gehaltsabrechnungen, und müssen der Bank eine Selbstauskunft über ihre Ausgaben machen. Mit der Unterschrift bei der Antragstellung willigen Sie zudem ein, dass die Bank sich Auskünfte bei der SCHUFA einholen darf. Neben diesen Sicherheiten, kann die Bank allerdings weitere verlangen.
Gerade bei der Anschaffung eines Kraftfahrzeuges, sehen die Banken dieses oft als Sicherheit an. Die Kreditsumme geht in diesem Fall direkt an den Händler des Kraftfahrzeuges, der dann den KfZ-Brief an die Bank weiterleitet. Sie als Kunde erhalten lediglich den KfZ-Schein. Im Falle einer Zahlungsunfähigkeit hat das Kreditinstitut das Recht, das Fahrzeug zu verwerten und den Erlös für die Tilgung des Ratenkredites zu verwenden. Erst wenn Sie den Kredit vollständig zurückgezahlt haben, geht Ihnen der KfZ-Brief zu. Manche Kreditinstitute verlangen zudem, den Abschluss einer Vollkaskoversicherung, damit auch bei einem Unfall, der Kredit abgesichert ist.
Vor Abschluss eines Kreditvertrages sollten Sie sich also eingehend informieren, vor allem über die Konditionen. Ein Vergleich zwischen mehreren Anbietern lohnt sich immer, denn oft kann hier deutlich eingespart werden. Nutzen Sie den Vergleichsrechner auf unseren Seiten und finden sie den zur Zeit günstigsten Anbieter.
3. Welche Kosten entstehen bei einem Kredit?
Grundsätzlich gibt es das geliehene Geld bei den Kreditinstituten nicht umsonst. An das Kreditinstitut wird während der Laufzeit mehr zurück bezahlt, als die Summe die der Kreditnehmer erhalten hat. Wie viel mehr man zahlen muss, hängt von den Konditionen des Kredites ab. Im folgenden wollen wir Ihnen zeigen, worauf Sie bei einem Vergleich achten müssen, um das günstigste Angebot zu finden.
Als das wichtigste Entscheidungskriterium gelten die Kreditkonditionen. Angegeben werden oft Nominal- und Effektivzins. Um gut vergleichen zu können sollten Sie ihr Augenmerk immer auf den Effektivzins richten, denn dieser beinhaltet auch anfallende Gebühren, wie beispielweise Agio, Disagio, Bearbeitungsgebühren und anfallende Provisionen. Grundsätzlich sind die Kreditinstitute verpflichtet, den anfänglichen, effektiven Jahreszins anzugeben. Die gesetzliche Regelung hierüber findet sich in der Preisangabenverordnung, die auch kurz als PANGVO bezeichnet wird. Für die Berechnung der Gesamtkosten eines Kredites gilt demnach: Der Kredit ist umso günstiger, je niedriger der Effektivzins liegt.
Die Gesamtkosten eines Kredites richten sich nach den verschiedensten Kriterien: Höhe der Kreditsumme, Laufzeitlänge, zweckgebunden oder zur freien Verfügung, Gebühren für Kontoführung, die Bonität des Kreditnehmers, eventuell anfallende Provisionen und der Einschluss einer Versicherung, wie beispielweise die Restschuldversicherung. Zudem fällt bei den Kreditinstituten eine Bearbeitungsgebühr an, die abhängig von der Kreditsumme ist, denn sie wird prozentual von dieser errechnet. Bei den Kreditinstituten gibt es hier deutliche Unterschiede, daher sollte man die Bearbeitungsgebühr unbedingt beachten. Allerdings handelt es sich hierbei um einmalige Kosten, die beim Abschluss des Kreditvertrages anfallen.
Die Laufzeit spielt bei der Berechnung der Gesamtkosten ebenfalls eine entscheidende Rolle. Je länger die Laufzeit, desto mehr Zinsen fallen an. Ratenkredite werden oft in einem Zeitfenster zwischen 12 und 72 Monaten gewährt. Zum einen spielt hier die Verwendung der Kreditsumme eine wesentliche Rolle, denn die Laufzeit des Kredites sollte grundsätzlich nicht über der Nutzungsdauer des Gegenstandes liegen, welcher angeschafft wurde. Zum anderen spielt aber auch die Bonität des Kreditnehmers eine Rolle, denn die monatliche Rückzahlung muss gesichert sein. So ist es manch einem vielleicht nicht möglich den Kredit innerhalb eines Jahres zurück zu zahlen, da die monatlichen Raten dann sehr hoch liegen. Je länger die Laufzeit, desto geringer sind auch die monatlichen Rückzahlungsbeträge.
Wer die Möglichkeit hat, während der Laufzeit Sondertilgungen zu tätigen, der kann unter Umständen Kreditkosten einsparen. Im Gegensatz zu anderen Kreditarten ist die Sondertilgung in der Regel bei Ratenkrediten jederzeit möglich. Allerdings sollte man sich vorher bei dem Kreditinstitut genau erkundigen. Denn vielfach wird zwischen einer Ablösung und einer Teilrückzahlung bei den Kreditinstituten unterschieden. Informationen hierüber finden sich aber auch in den Bedingungen des Kreditvertrages. Eine Ablösung des bestehenden Ratenkredites ist vielfach ohne Probleme möglich. Für Teilrückzahlungen werden je nach Kreditinstitut spezielle Vereinbarungen getroffen.
Bevor eine Rückzahlung vorgenommen wird, sollte man sich als Kreditnehmer bei seiner Bank eingehend erkundigen. Insbesondere sollte bei einer Sondertilgung auch eine anteilige Zinsverrechnung seitens der Bank vorgenommen werden. Denn nur dann macht eine Rückzahlung wirklich Sinn. Erfolgt dies nicht werden die Zinsen weiterhin auf die voll Kreditsumme berechnet.
4. Welche Sicherheiten sind bei einem Kredit nötig?
Die Kreditinstitute fordern von Ihnen als Kreditnehmer entsprechende Sicherheiten, damit sie Ihnen einen Ratenkredit gewähren. Bevor ein Kreditinstitut also einen Kredit gewährt, müssen Sie einige Informationen an die Bank geben. Erst dann trifft das Kreditinstitut eine Entscheidung, ob sie den Kredit gewährt. Es gibt verschiedene Kriterien, die für die Vergabe eines Kredites eine Rolle spielen. Insbesondere werden die Zuverlässigkeit und das Einkommen des Kreditnehmers überprüft.
Als erstes müssen Sie sich als Kreditnehmer bei dem jeweiligen Kreditinstitut identifizieren. In der Regel reicht hierzu die Vorlage eines gültigen Ausweises. Bei ausländischen Kreditnehmern muss zusätzlich noch Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis vorgelegt werden.
Zum Einkommensnachweis reicht es in der Regel, wenn die letzten zwei bis drei Gehaltsabrechnungen vorgelegt werden, insbesondere dann, wenn es sich um kleinere Kredite handelt. Das Kreditinstitut benötigt diese Nachweise, um zu überprüfen, ob die Rückzahlung des Kredites möglich ist. Wichtig ist dabei, dass genügend Geld für den Lebensunterhalt zur Verfügung steht und der Kreditnehmer in der Lage ist die Tilgung pünktlich vorzunehmen.
Damit die Bank prüfen kann, welcher Teil Ihrer Einnahmen Ihnen zu freien Verfügung steht, fordert sie eine Selbstauskunft. Hier müssen Angaben zu allen ausgaben gemacht werden, wie beispielweise Miete, Versicherungen, Strom, Heizung, Lebensunterhalt, usw. Grundsätzlich lehnt das Kreditinstitut einen Kredit ab, wenn die monatlichen Rückzahlungsbeträge für den Kredit das frei zur Verfügung stehende Einkommen übersteigen. Manche Banken gewähren jedoch auch dann einen Kredit, allerdings ist hier die Voraussetzung, dass der Kreditnehmer weitere Sicherheiten leisten kann.
Grundsätzlich muss jeder, der einen Kreditantrag stellt, eine Unterschrift auf dem Kreditantrag leisten. Mit dieser Unterschrift willigt der Antragsteller ein, dass die Bank Einkünfte über die SCHUFA einholen darf. Die SCHUFA ist eine Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherheit, sie gibt Auskünfte über die Zahlungsmoral der Kunden.
Die Kreditinstitute sind berechtigt von ihren Kunden weitere Sicherheiten zur Gewährung eines Kredites zu fordern. In erster Linie ist dies von der Kredithöhe abhängig, aber auch andere Kriterien spielen eine Rolle, wie Bonität des Antragstellers oder der Verwendungszweck. Wird mit der Kreditsumme beispielweise ein Fahrzeug finanziert, so kann das Kreditinstitut verlangen, dass der KfZ-Brief als Sicherheit bei der Bank hinterlegt wird. Erst wenn der Kredit voll getilgt wurde, erhält der Kunde den KfZ-Brief.
Wird der Kredit für eine Anschaffung benötigt so kann die Bank verlangen, dass ein Bürge gestellt wird, der zusätzliche Sicherheit bringt. Der Bürge verpflichtet sich im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers, die Darlehenssumme abzudecken bzw. die Zahlungen selbst vorzunehmen. Man spricht in diesem Zusammenhang von einer Bürgschaft.
Darüber hinaus verlangen manche Banken die Abtretung von Sozialleistungen und Gehaltsansprüchen. Somit sollen die Ansprüche der Bank abgesichert werden. Die Abtretung selbst beschränkt sich jedoch auf die Kreditsumme. Meist mit einem zusätzlichen Aufschlag von rund 20 Prozent. Mit diesem Aufschlag sollen auch die Kosten abgedeckt werden, die durch den Zahlungsverzug und eventueller Rechtverfolgung entstehen.
Manche Banken fordern zudem den Abschluss einer sogenannten Restschuldversicherung, die aber auch dann sinnvoll ist, wenn die Bank diese nicht verlangt. Gerade in der heutigen Zeit kann sich kein Mensch von der Arbeitslosigkeit freisprechen, auch wenn er schon jahrelang in einem Unternehmen tätig ist. Durch den Eintritt der Arbeitslosigkeit, durch eine länger andauernde Krankheit oder durch einen Unfall, kann es passieren, dass der Kreditnehmer die monatlichen Raten nicht mehr aufbringen kann.
Gegen dieses Risiko kann sich der Kreditnehmer mit der Restschuldversicherung absichern. Bei einer Krankheit oder im Todesfall zahlt die Versicherung eine einmalige Prämie aus, die den Ratenkredit absichert.
Die Prämie zu der Restschuldversicherung ist mit Abschluss der Versicherung fällig. Allerdings muss der Kreditnehmer die Prämie nicht direkt in voller Summe zahlen, sondern vielmehr wird die Prämie mit dem Kredit mitfinanziert. Dies bedeutet, dass in den monatlichen Kreditraten, die Versicherungsprämie enthalten ist. In einem Versicherungsfall gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten der Versicherung. Entweder sie löst den Kredit mit einer einmaligen Zahlung ab oder sie zahlt die monatlichen Raten, wie im Kreditvertrag vereinbart, weiter.
Wird die Restschuldversicherung freiwillig abgeschlossen, so bekommt in der Regel der Versicherungsnehmer bzw. seine Angehörigen das Geld ausbezahlt. Verlangt die Bank jedoch den Abschluss dieser Versicherung, so sind Kredit und Restschuldversicherung miteinander verbunden. Die Ansprüche in einem Versicherungsfall gehen dann direkt an das Kreditinstitut.
Vorsicht: Erkundigen Sie sich genau, in welchen Fällen die Restschuldversicherung greift. Viele Anbieter schließen die Arbeitslosigkeit aus. Man sollte daher möglichst eine Restschuldversicherung wählen, die auch im Falle des Verlustes des Arbeitsplatzes, die monatlichen Raten übernimmt.
5. Wer ist kreditwürdig?
Bevor Sie einen Kreditantrag stellen, sollten sie selbst prüfen, ob Sie auch kreditwürdig sind. Grundsätzlich dürfen die monatlichen Raten für den Kredit keine zu große Belastung für sie darstellen. Hier hilft es, sich eine entsprechende Liste/Tabelle zu erstellen, in dem Sie alle Einnahmen und Ausgaben festhalten.
Um diese Liste zu erstellen, kann es hilfreich sein, die letzten Kontoauszüge zur Hand zu nehmen. Hierauf können Sie alle regelmäßigen Zahlungen sehen, die dann bequem in die Liste eingetragen werden können. Doch neben den regelmäßigen Ausgaben für Miete, Strom, Heizung, Versicherungen, usw. sind auch die laufenden ausgaben zu berücksichtigen. Dies sind Kosten, die für Lebensmittel, Hygieneartikel, Kleidung, Kinder, etc. aufzubringen sind. In der Regel lassen sich diese Kosten sehr schlecht schätzen. Von Vorteil ist es, wenn Sie schon ein Haushaltsbuch führen, aus diesem können sie die Kosten entnehmen. Insbesondere sind hierin auch die unregelmäßigen Ausgaben verzeichnet.
Alle Ausgaben zusammen dürfen die Einnahmen nicht überschreiten. Es muss zusätzlich ein Betrag überbleiben, der gewährleistet, dass Sie die monatlichen Raten für den Kredit jederzeit aufbringen können.
Bei ihrer eigenen Bilanz sollten Sie immer bedenken, dass Sie auch noch genügend eigenen finanziellen Spielraum behalten. So können Sie gewährleisten, das sie auch unvorhersehbare Ausgaben noch vornehmen können. Auch die finanziellen Verhältnisse können sich in der folgenden Zeit ändern, dies sollten Sie bei Ihrer Planung mit einkalkulieren. Durch eventuelle Arbeitslosigkeit, Krankheit oder durch einen Unfall kann die Rückzahlung des Kredites gefährdet werden. Daher sollten Sie über den Abschluss einer Restschuldversicherung nachdenken.
Manchmal kündigt sich aber auch Nachwuchs an. Zu den zusätzlichen Kosten, die hierdurch entstehen, fällt in den meisten Fällen auch das Einkommen der Frau weg. Sind Sie auch in diesem Fall in der Lage die monatlichen Raten aufzubringen?
Grundsätzlich sollten Sie sich nicht drängen lassen und sich nicht voreilig für einen Kredit entscheiden. Fällt Ihnen jedoch erst nach Abschluss des Kreditvertrages auf, dass Sie einen Fehler gemacht haben, so können Sie den Kreditvertrag in den folgenden zwei Wochen widerrufen. Die gesetzliche Grundlage hierzu findet sich im Verbraucherkreditgesetz. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Sie der Belastung der monatlichen Raten standhalten können, so sollten Sie von diesem Widerruf gebrauch machen. Der Widerruf muss schriftlich, innerhalb der gesetzlichen Frist, beim zuständigen Kreditinstitut eingehen.
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